Energie- und Logistikzuschlag ab dem 1. Oktober 2026

Unsere Preise sollen verlässlich und nachvollziehbar kalkuliert sein. Genau das wird derzeit zunehmend schwieriger.

Immer mehr Lieferanten berechnen zusätzlich zu ihren regulären Preisen Energie-, Fracht- und Logistikzuschläge. Diese werden teilweise sehr kurzfristig eingeführt oder angepasst und fallen je nach Lieferant und Warengruppe unterschiedlich aus.

Um diese zusätzlichen Kosten offen und einheitlich abzubilden, berechnen wir ab dem 1. Oktober 2026 einen Energie- und Logistikzuschlag von 1,15 % auf die Beleg-Nettosumme.

Wo gilt der Zuschlag?

Der Zuschlag gilt für:

  • separate Barverkaufsbelege,
  • Lieferscheine und
  • Rechnungen.

Er wird auf dem jeweiligen Beleg gesondert ausgewiesen. Entscheidend ist dabei die Art des Belegs, nicht die Zahlungsweise.

Was gilt für Einkäufe im Fachmarkt?

Waren, die direkt an der Kasse bezahlt und über einen normalen Kassenbon abgerechnet werden, sind vom Zuschlag ausgenommen. Hier gelten unverändert die am Regal ausgezeichneten Preise.

Wir wissen, dass zusätzliche Kosten nie erfreulich sind. Uns ist deshalb wichtig, offen zu erklären, wie der Zuschlag entsteht und wo er berechnet wird. Die weitere Entwicklung behalten wir im Blick und passen den Zuschlag an, wenn sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändern.

Danke für Dein Verständnis.

Dein Team vom Baufach-Centrum Kaiser